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Mitgliedschaft

Unsere Vereinsmitgliedschaften im Überblick:

 

Erwachsene, 180 € Jahresbeitrag, halbjährlicher Einzug, (einmalig 15 €)
Kinder, 120 € Jahresbeitrag, halbjährlicher Einzug, (einmalig 15 €)
Familie, 300 € Jahresbeitrag, halbjährlicher Einzug, (einmalig 15 €)
fördernd, 50 € Jahresbeitrag, jährlicher Einzug, (einmalig 15 €)

 

Be active (Fitnessabteilung)
1 Kurs Bucher, 19 € Monatsbeitrag, monatlicher Einzug, (einmalig 15 €)


Flatrate, 35€ Monatsbeitrag, monatlicher Einzug, (einmalig 15 €)


Rehasport (0 €, bei gültiger Verordnung)


Hansefit (0 €einchecken mit der Hansefit App im Kursraum)


Beactive Mitgliedschaft Wasser 3 Monate, 26,50€ Monatsbeitrag, monatlicher Einzug (einmalig 15€)


§ 22 Beendigung der Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft endet mit dem Austritt, dem Tod, der Streichung aus der Mitgliederliste oder
Ausschluss.
(2) Die Mitglieder sind zum Austritt aus dem Verein berechtigt. Die Erklärung hat schriftlich,
mindestens einen Monat vor Halbjahresende gegenüber dem geschäftsführenden Vorstand zu
erfolgen. Das ausgetretene Mitglied hat keinen Anspruch auf Rückerstattung gezahlter Beiträge,
Ergänzungsbeiträge und Umlagen.
(3) Streichung aus der Mitgliederliste
Ein Mitglied kann durch Beschluss des geschäftsführenden Vorstandes von der Mitgliederliste
gestrichen werden, wenn es trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung mit der Zahlung des Beitrages,
Ergänzungsbeiträge der Abteilungen, Umlagen im Rückstand ist. Der Beschluss des
geschäftsführenden Vorstandes über die Streichung muss dem Mitglied mitgeteilt werden. Gegen den
Beschluss ist kein Rechtsmittel möglich.
(4) Der geschäftsführende Vorstand ist berechtigt, Mitglieder auszuschließen. Der Ausschluss muss
von mindestens 2 Mitgliedern des Vereins beantragt werden, wobei die Beweislast den Antragstellern
zukommt. Der Ausschluss erfolgt schriftlich und kann nur aus schwerwiegenden Gründen erfolgen.
(5) Schwerwiegend ist ein Grund z. B. dann, wenn gravierende Verstöße gegen: a. Ordnungen
angeschlossener Verbände,
b. Sport- und Turnhallenordnungen der Stadt Dülmen, des Kreises Coesfeld oder privater
Anbieter,
c. die Satzung des Vereins,
d. das Ansehen und den Zweck des Vereins
vorliegen

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