Kündigungen
Kündigungen
§ 22 Beendigung der Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft endet mit dem Austritt, dem Tod, der Streichung aus der Mitgliederliste oder Ausschluss.
(2) Die Mitglieder sind zum Austritt aus dem Verein berechtigt. Die Erklärung hat schriftlich, per Mail geschaeftsstelle@tvduelmen oder in der Vereinsapp, mindestens 1 Monat vor Halbjahresende gegenüber dem geschäftsführenden Vorstand zu erfolgen. Das ausgetretene Mitglied hat keinen Anspruch auf Rückerstattung gezahlter Beiträge, Ergänzungs-beiträge und Umlagen.
(3) Streichung aus der Mitgliederliste
Ein Mitglied kann durch Beschluss des geschäftsführenden Vorstandes von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz zweimaliger
schriftlicher Mahnung mit der Zahlung des Beitrages, Ergänzungsbeiträge der Abteilungen, Umlagen im Rückstand ist. Der Beschluss des
geschäftsführenden Vorstandes über die Streichung muss dem Mitglied mitgeteilt werden. Gegen den Beschluss ist kein Rechtsmittel möglich.
(4) Der geschäftsführende Vorstand ist berechtigt, Mitglieder auszuschließen. Der Ausschluss muss von mindestens 2 Mitgliedern des Vereins beantragt werden, wobei die Beweislast den Antragstellern zukommt. Der Ausschluss erfolgt schriftlich und kann nur aus schwerwiegenden Gründen erfolgen.
(5) Schwerwiegend ist ein Grund z. B. dann, wenn gravierende Verstöße gegen:
a. Ordnungen angeschlossener Verbände,
b. Sport- und Turnhallenordnungen der Stadt Dülmen, des Kreises Coesfeld oder privater Anbieter,
c. die Satzung des Vereins,
d. das Ansehen und den Zweck des Vereins vorliegen.